Leistungsbeschreibung HAIZOP-Plattform
HAIZOP GmbH | finaler Abstimmungsstand | Stand: 30. Juni 2026
Diese Leistungsbeschreibung beschreibt die wesentlichen Funktionen der HAIZOP-Plattform, soweit sie dem Kunden nach Maßgabe der Bestellübersicht, der SaaS-Vertragsbedingungen und dieser Leistungsbeschreibung bereitgestellt werden.
1. Zweck und Einordnung der Plattform
(1) Die HAIZOP-Plattform unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung HAZOP-bezogener Arbeitsabläufe.
(2) Die Plattform ersetzt keine eigenverantwortliche fachliche Prüfung durch den Kunden, keine sicherheitstechnische Bewertung durch qualifiziertes Personal, keine behördliche Prüfung, keine gesetzlich vorgeschriebene Freigabe und keine Betreiberentscheidung.
(3) Die Plattform erkennt nicht zwingend sämtliche Gefahren, Abweichungen, Ursachen, Folgen, Schutzmaßnahmen, Dokumentationsmängel, Planungsfehler oder sonstigen Risiken.
(4) Ergebnisse der Plattform sind Arbeitshilfen. Ihre fachliche Verwendung setzt eine Prüfung und Freigabe durch qualifiziertes Personal des Kunden voraus.
2. Bereitstellungsmodell und Abgrenzung
(1) HAIZOP wird als internetbasierte Software bereitgestellt.
(2) Soweit in der Bestellübersicht nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet HAIZOP keine lokale Installation, keine private Cloud-Instanz, keine kundenspezifische KI-Instanz, keine Schnittstelle zu Kundensystemen, keine Service-Level-Vereinbarung und keine kundenspezifischen Entwicklungsleistungen.
(3) Einzelheiten zu Datenschutz, Sicherheit, KI-Diensten, Verarbeitungsregionen, Telemetrie, Unterauftragnehmern, Drittlandbezügen und dem Ausschluss von Modelltraining ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutz- und Sicherheitsanlage.
3. Verfügbare Kernfunktionen
Die nachfolgend beschriebenen Funktionen sind nur geschuldet, soweit sie im gebuchten Paket enthalten und in der Bestellübersicht nicht ausgeschlossen sind. Die verbindliche Funktionszuordnung ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket, der Rollenmatrix und der Bestellübersicht.
3.1 HAZOP-Chatbot
Die Plattform enthält einen HAZOP-bezogenen Chatbot zur Unterstützung des Kunden bei fachbezogenen Eingaben, Fragen und Arbeitsabläufen innerhalb der Plattform.
Antworten des Chatbots sind unverbindliche Arbeitsvorschläge. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung, Verwendung und Freigabe der Antworten verantwortlich.
3.2 Hochladen von Anlagendokumenten
Der Kunde kann Anlagendokumente in die Plattform hochladen, insbesondere vollständige R&I-Dokumente, Anlagenbeschreibungen und vergleichbare technische Unterlagen. Frei erstellte Stücklisten des Kunden können nicht allgemein als Anlagendokument importiert werden. Eine von der Plattform erzeugte Stückliste kann als Excel-Datei exportiert, außerhalb der Plattform bearbeitet und wieder importiert werden, sofern Format und Struktur unverändert bleiben und nur Einträge verändert werden.
Der Kunde ist für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und rechtmäßige Nutzung der hochgeladenen Inhalte verantwortlich. Automatische Extraktionen, Erkennungen und Vorbefüllungen können fehlerhaft, unvollständig oder für den konkreten Einsatzzweck ungeeignet sein und sind vom Kunden fachlich zu prüfen.
3.3 Stoffdatenbank und Stoffverwaltung
Die Plattform enthält eine Stoffdatenbank, die bei der Analyse und Einordnung erkannter Medien genutzt werden kann. Der Kunde kann neue Stoffe hinzufügen und verwalten, sofern sein Nutzerkonto über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt. Ein allgemeiner Upload eigener Stoffdatenbestände ist nicht geschuldet.
Der Kunde bleibt für die fachliche Richtigkeit, Aktualität und Eignung der von ihm ergänzten oder ausgewählten Stoffinformationen verantwortlich.
3.4 Standortdaten
Die Plattform kann Standortdaten auf Grundlage der Anlagenbeschreibung vorbefüllen, soweit die hierfür erforderlichen Informationen in der Anlagenbeschreibung enthalten und auswertbar sind. Stoffdaten werden für diese automatische Vorbefüllung nicht herangezogen.
Fehlende oder unvollständige Standortdaten sowie weitere Stoffe können durch den Kunden manuell ergänzt werden. Eine automatische Vorbefüllung begründet keine Gewähr für Vollständigkeit oder fachliche Richtigkeit der Standortdaten.
3.5 R&I-Analyse
Die Plattform kann Ausschnitte aus R&I-Dokumenten analysieren und darin Bauteile, Verbindungen, Tags und sonstige R&I-Informationen automatisiert erkennen.
Die R&I-Analyse ist auf die jeweils unterstützten Eingabeformate beschränkt. Nicht geschuldet ist die Verarbeitung anderer oder strukturierter Anlagenformate, sofern dies nicht ausdrücklich in der Bestellübersicht vereinbart wird.
Automatisch erkannte Bauteile, Verbindungen, Tags und sonstige R&I-Informationen sind Arbeitsvorschläge und vom Kunden fachlich zu prüfen.
3.6 Durchführung der HAZOP-Analyse
Die Plattform unterstützt den Kunden bei der Durchführung der HAZOP-Analyse. Dies kann insbesondere die Erstellung von Szenarien, Vorschläge zur Risikobewertung, Vorschläge zu Schutzmaßnahmen, erneute Risikobewertungen sowie Vorschläge zu Bedienung, Auslegung oder sonstigen Maßnahmen umfassen.
Diese Inhalte sind Arbeitsvorschläge. Der Kunde kann sie ändern, ergänzen, verwerfen oder freigeben. KI-gestützte Analysevorschläge gelten erst nach Prüfung und Freigabe durch qualifiziertes Personal des Kunden als fachlich verwendbar.
HAIZOP schuldet keine fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder sicherheitstechnische Eignung einzelner Analyseergebnisse.
3.7 Audit Trail
Die Plattform enthält einen aktivierten Audit Trail zur Nachvollziehbarkeit ausgewählter nutzer-, projekt- und systembezogener Vorgänge innerhalb der Plattform.
Der Umfang des Audit Trails richtet sich nach dem jeweiligen Modul, dem gebuchten Paket und der technischen Ausgestaltung der Plattform. HAIZOP schuldet keine vollständige Protokollierung sämtlicher Eingaben, Änderungen, Systemereignisse oder Bearbeitungsschritte, sofern dies nicht ausdrücklich in der Bestellübersicht vereinbart ist.
Der Audit Trail kann als XLSX-Datei exportiert werden, soweit ein Audit-Trail-Export für das jeweilige Modul vorgesehen ist. Ein CSV-Export wird nicht geschuldet, solange er nicht ausdrücklich in der Bestellübersicht oder in einer aktualisierten Leistungsbeschreibung einbezogen wird.
3.8 Wissensdatenbank
Die Plattform ermöglicht die Verwaltung einer organisationsbezogenen Wissensdatenbank. Der Kunde kann zusätzliche Ressourcen hochladen, insbesondere unternehmensspezifische Datenblätter, interne Vorlagen, Erfahrungswerte oder vergleichbare Dokumente.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung der hochgeladenen Inhalte berechtigt ist. HAIZOP schuldet nicht, dass hochgeladene Wissensressourcen vollständig, richtig oder in jedem Einzelfall zutreffend durch die Plattform ausgewertet werden.
3.9 Ticketsystem
Die Plattform enthält ein Ticketsystem zur Meldung von Problemen, Fehlern oder sonstigen Anliegen.
Das Ticketsystem begründet ohne gesonderte Service-Level-Vereinbarung keine bestimmten Reaktionszeiten, Bearbeitungszeiten, Lösungszeiten oder Verfügbarkeitszusagen.
3.10 Benutzerverwaltung
Die Plattform ermöglicht die Verwaltung von Benutzern innerhalb der Organisation des Kunden.
Die nutzbaren Rollen, Nutzerkontingente und Rechte ergeben sich aus der Bestellübersicht, der technischen Rechtevergabe oder der jeweils einbezogenen Rollenmatrix.
3.11 Individuelle Funktionsauswahl pro Nutzer
Neben der Rollenzuweisung kann für einzelne Nutzer eine Funktionsauswahl getroffen werden, wenn diese Funktion im gebuchten Paket enthalten und in der Rollenmatrix oder in der Bestellübersicht vorgesehen ist.
3.12 ROI-Rechner
Die Plattform enthält einen ROI-Rechner, wenn diese Funktion im gebuchten Paket enthalten ist.
Der ROI-Rechner ist ein unverbindliches Kalkulationstool. Ergebnisse des ROI-Rechners sind keine Zusage wirtschaftlicher Vorteile, Einsparungen, Amortisationszeiten oder Investitionserfolge.
4. Rollen
Die vertraglichen Rollenbezeichnungen dienen der Beschreibung typischer Nutzergruppen. Die technische Rechtevergabe erfolgt über das in der Plattform implementierte Rollen- und Berechtigungsmodell. Einzelheiten ergeben sich aus der Bestellübersicht oder der jeweils einbezogenen Rollenmatrix.
Die Rollen umfassen insbesondere: Beobachter: Inhalte innerhalb der zugewiesenen Organisation oder Projekte einsehen, soweit dies vom gebuchten Paket und der technischen Rechtevergabe umfasst ist; Prüfer: Inhalte prüfen und einen Prüfstatus setzen, soweit diese Funktion im jeweiligen Modul technisch aktiviert ist; Ingenieur: Projekte, Anlagendaten und Analysen bearbeiten, soweit dies vom gebuchten Paket und der technischen Rechtevergabe umfasst ist; Administrator: Nutzer, Rollen, Organisationseinstellungen und Funktionsauswahl verwalten, soweit dies vom gebuchten Paket umfasst ist.
Soweit Rechte einzelner Rollen nicht ausdrücklich vereinbart sind, schuldet HAIZOP keine bestimmte Rollen- oder Rechteverteilung über die im gebuchten Paket bereitgestellten Funktionen hinaus.
5. KI-gestützte Funktionen
(1) Die Plattform enthält KI-gestützte Funktionen. Dazu gehören insbesondere die Analyse hochgeladener Dokumente, die Objekterkennung von Bauteilen, Verbindungen und R&I-Informationen, die Unterstützung bei der HAZOP-Analyse und der HAZOP-Chatbot.
(2) KI-gestützte Funktionen können unrichtige, unvollständige, missverständliche oder für den konkreten Einsatzzweck ungeeignete Ergebnisse erzeugen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, KI-gestützte Ergebnisse vor jeder fachlichen, sicherheitsrelevanten, betrieblichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Verwendung eigenverantwortlich durch qualifiziertes Personal zu prüfen.
(4) Einzelheiten zu eingesetzten KI-Diensten, Verarbeitungsregionen, Telemetrie, Unterauftragnehmern und dem Ausschluss von Modelltraining ergeben sich aus der Datenschutz- und Sicherheitsanlage.
6. Keine Sicherheitsfreigabe durch HAIZOP
(1) HAIZOP ist nicht Betreiber der Anlagen des Kunden, keine Prüfstelle, keine Behörde, kein Sachverständiger, kein sicherheitstechnischer Gutachter und keine Freigabe- oder Abnahmeinstanz.
(2) Keine Ausgabe, Anzeige, Markierung, Statusbezeichnung, Risikobewertung, Empfehlung, Schutzmaßnahmenvorschlag, Exportdatei oder sonstige Plattformfunktion ist als fachliche Prüfung, sicherheitstechnische Freigabe, behördliche Genehmigung, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, Abnahme, Betreiberentscheidung oder Nachweis der Betriebssicherheit auszulegen. Der Kunde darf Ergebnisse der Plattform erst verwenden, nachdem qualifiziertes Personal des Kunden die zugrunde liegenden Daten, Zwischenergebnisse und Endergebnisse eigenverantwortlich geprüft, bewertet und freigegeben hat.
7. Exportfunktionen
(1) Für Module mit Exportfunktion können Standardexporte in den Formaten PDF, XLSX oder DOCX bereitgestellt werden. Welche Exportformate im Einzelfall verfügbar sind, richtet sich nach dem jeweiligen Modul, dem gebuchten Paket und der technischen Ausgestaltung der Plattform.
(2) Umfang, Formatstruktur und Vollständigkeit einzelner Exporte richten sich nach dem jeweiligen Modul, dem gebuchten Paket, der Bestellübersicht und der technischen Ausgestaltung der Plattform.
(3) HAIZOP schuldet kein bestimmtes Exportformat, keine bestimmte Weiterverarbeitbarkeit exportierter Daten und keine vollständige Abbildung sämtlicher Plattforminhalte in einem Export, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
8. Paket- und Nutzungskontingente
(1) Die verbindlichen Paketbezeichnungen, Nutzerzahlen, Projektkontingente, Zusatzpakete, Preise und Laufzeiten ergeben sich ausschließlich aus der Bestellübersicht.
(2) Soweit Paketbezeichnungen wie Essential, Professional oder Excellence verwendet werden, bestimmen sich die konkret geschuldeten Kontingente ausschließlich nach der Bestellübersicht.
9. Angemessene Nutzung
(1) Der Kunde darf die Plattform nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs und für eigene interne Geschäftszwecke nutzen.
(2) Nicht zulässig sind insbesondere automatisierte Massenanfragen, automatisierte Massenerzeugung von Analysen, Nutzung der Plattform als technisches System oder Dienst für Dritte, Umgehung vereinbarter Nutzer-, Projekt- oder Funktionsgrenzen, Umgehung technischer Schutz-, Rollen- oder Kontingentgrenzen, Nutzung außerhalb der vereinbarten Organisation sowie Nutzung zur Erzeugung, Prüfung oder Freigabe sicherheitskritischer Entscheidungen ohne eigenverantwortliche Prüfung durch qualifiziertes Personal.
(3) Weitergehende Folgen einer unangemessenen Nutzung ergeben sich aus den SaaS-Vertragsbedingungen.
10. Nicht geschuldete Leistungen
(1) Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind, sofern nicht ausdrücklich in der Bestellübersicht vereinbart:
a) lokale Installation beim Kunden;
b) private Cloud-Instanz;
c) kundenspezifische KI-Instanz;
d) Schnittstellen zu Kundensystemen;
e) Anbindung an externe Identitäts- oder Zugriffssysteme;
f) Service-Level-Vereinbarung;
g) bestimmte Verfügbarkeitsquoten, Reaktionszeiten, Bearbeitungszeiten, Lösungszeiten, Wiederherstellungszeiten, Wiederherstellungspunkte oder Servicegutschriften;
h) kundenspezifische Entwicklungsleistungen;
i) Verarbeitung von Dateiformaten, die von der Plattform im jeweiligen Modul nicht technisch unterstützt werden;
j) fachliche, rechtliche, behördliche oder sicherheitstechnische Freigabe von Ergebnissen durch HAIZOP;
k) eine bestimmte Erfolgsquote, Vollständigkeit oder fachliche Richtigkeit KI-gestützter Einzelvorschläge;
l) bestimmte wirtschaftliche Vorteile, Einsparungen, Amortisationszeiten oder Investitionserfolge.
11. Änderungen und Weiterentwicklung
(1) HAIZOP darf die Plattform pflegen, aktualisieren und weiterentwickeln.
(2) Änderungen dürfen die vertraglich vereinbarten Kernleistungen nicht wesentlich entwerten, sofern keine gleichwertige Ersatzfunktion bereitgestellt wird.
(3) Neue Funktionen, Testfunktionen, experimentelle Funktionen oder noch nicht allgemein freigegebene Funktionen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in der Bestellübersicht oder in einer aktualisierten Leistungsbeschreibung einbezogen werden. HAIZOP ist nicht verpflichtet, künftige Funktionen, Entwicklungsstände oder Produktplanungen bereitzustellen, solange diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
12. Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
a) die Auswahl geeigneter Nutzer;
b) die fachliche Qualifikation der prüfenden Personen;
c) die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität hochgeladener Inhalte;
d) die Prüfung und Freigabe von KI-gestützten Ergebnissen;
e) die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher, betrieblicher und fachlicher Anforderungen;
f) die Entscheidung, ob und wie Ergebnisse der Plattform verwendet werden.