SaaS-Vertragsbedingungen / Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese SaaS-Vertragsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der HAIZOP-Plattform durch HAIZOP GmbH, Tschaikowskistraße 21, 04105 Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 43696 („HAIZOP“) gegenüber dem in der jeweiligen Bestellübersicht bezeichneten Kunden („Kunde“).
(2) Diese SaaS-Vertragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Dies umfasst auch natürliche Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HAIZOP stimmt ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Die Nutzung der HAIZOP-Plattform erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser SaaS-Vertragsbedingungen, der Bestellübersicht, der Leistungsbeschreibung, des Auftragsverarbeitungsvertrags und der Datenschutz- und Sicherheitsanlage.
§ 2 Vertragsdokumente und Rangfolge
(1) Die Vertragsbeziehung der Parteien besteht aus diesen SaaS-Vertragsbedingungen, der jeweiligen Bestellübersicht, der Leistungsbeschreibung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Datenschutz- und Sicherheitsanlage sowie weiteren Anlagen, soweit diese in der Bestellübersicht ausdrücklich einbezogen werden.
(2) Die Bestellübersicht geht hinsichtlich Kunde, Paket, Preis, Laufzeit, Nutzerkontingenten, Zahlungsweise, Vertragsbeginn, ausdrücklich vereinbarten Sonderregelungen und einbezogenen Dokumentversionen vor. Die Bestellübersicht ändert Regelungen zu Haftung, Datenschutz, Informationssicherheit, Unterauftragnehmern, Drittlandübermittlungen, Nutzungsrechten, Vertraulichkeit oder KI-Verarbeitung nur, wenn die betroffene Regelung ausdrücklich bezeichnet und abweichend geregelt wird.
(3) Soweit HAIZOP personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen SaaS-Vertragsbedingungen vor. Dies gilt insbesondere für Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Kategorien betroffener Personen, Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlungen, Rückgabe, Löschung, Supportzugriffe, KI-Transparenz und Speicherfristen.
(4) Die Datenschutz- und Sicherheitsanlage konkretisiert die technischen und organisatorischen Maßnahmen, Sicherheitsprozesse, Unterauftragnehmer, Empfänger, Drittlandbezüge, KI-Verarbeitung, Log- und Backup-Grundsätze sowie Exit-, Rückgabe- und Löschprozesse, soweit sie nicht vorrangig im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt sind.
(5) Die Leistungsbeschreibung konkretisiert den funktionalen Leistungsumfang der Plattform. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und Bestellübersicht gilt für das konkret gebuchte Paket und die vereinbarten Kontingente die Bestellübersicht.
(6) Individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben vorrangig, soweit sie ausdrücklich und nachweisbar getroffen wurden.
§ 3 Vertragsschluss und Bestellübersicht
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung der Bestellübersicht, durch Annahme eines Angebots von HAIZOP, durch Abschluss eines elektronischen Bestellprozesses oder durch eine sonstige in der Bestellübersicht ausdrücklich vorgesehene Annahmeform zustande.
(2) Die Bestellübersicht bezeichnet insbesondere den Kunden, das gebuchte Paket, Nutzer- und Projektkontingente, Laufzeit, Vergütung, Zahlungsweise, Vertragsbeginn, Ansprechpartner sowie die einbezogenen Dokumentversionen.
(3) Rabatte, Sonderpreise oder sonstige Sonderkonditionen gelten nur, wenn sie in der Bestellübersicht ausdrücklich ausgewiesen sind. Nicht in der Bestellübersicht ausgewiesene Rabatte, Nebenabreden oder Vertriebsaussagen begründen keinen Anspruch des Kunden auf eine Preisreduzierung oder Sonderleistung.
(4) Soweit der Vertrag elektronisch geschlossen wird, kann HAIZOP den Vertragsschluss davon abhängig machen, dass der Kunde die jeweils einbezogenen Vertragsdokumente elektronisch bestätigt oder eine zumutbare Möglichkeit zum Abruf, zur Speicherung und zur Kenntnisnahme erhält.
§ 4 Leistungsgegenstand und Bereitstellung
(1) HAIZOP stellt dem Kunden die in der Bestellübersicht und in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Funktionen der HAIZOP-Plattform zur Nutzung bereit.
(2) Die HAIZOP-Plattform unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung HAZOP-bezogener Arbeitsabläufe. Die Plattform ersetzt keine eigenverantwortliche fachliche Prüfung durch den Kunden, keine sicherheitstechnische Bewertung durch qualifiziertes Personal, keine behördliche Prüfung und keine gesetzlich vorgeschriebene Freigabe.
(3) HAIZOP schuldet keine Funktionen, Module, Schnittstellen, Dateiformate, lokalen Installationen, privaten Cloud-Instanzen, kundenspezifischen KI-Instanzen, Service-Level-Vereinbarungen oder Entwicklungsleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich in der Bestellübersicht vereinbart sind.
(4) HAIZOP darf die Plattform pflegen, aktualisieren, sichern und weiterentwickeln. Gebuchte Kernfunktionen dürfen nicht dauerhaft wesentlich eingeschränkt werden, es sei denn, die Einschränkung ist aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, technischen oder zwingenden betrieblichen Gründen erforderlich oder HAIZOP stellt eine im Wesentlichen gleichwertige Ersatzfunktion bereit.
(5) Neue Funktionen, Module, Zusatzleistungen, Schnittstellen, KI-Funktionen, Dateiformate oder sonstige Erweiterungen werden nur Vertragsbestandteil, soweit HAIZOP sie für das gebuchte Paket allgemein freigibt oder sie in einer Bestellübersicht, Paket- oder Preisliste ausdrücklich einbezieht. HAIZOP darf solche Erweiterungen als kostenpflichtige Zusatzmodule, höherwertige Pakete, Beta- oder Testfunktionen oder gesondert zu vereinbarende Leistungen anbieten. Ein Anspruch des Kunden auf künftige Funktionen, Roadmap-Inhalte, Beta-Funktionen oder nicht freigeschaltete Erweiterungen besteht nicht.
(6) Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang nachteilig betreffen, teilt HAIZOP dem Kunden in Textform mit. Änderungen der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Unterauftragnehmer oder der technischen und organisatorischen Maßnahmen richten sich vorrangig nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutz- und Sicherheitsanlage.
(7) Diese SaaS-Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für die cloudbasierte Bereitstellung der HAIZOP-Plattform als Software-as-a-Service. Beim Kunden installierte Versionen, On-Premise-Bereitstellungen, Private-Cloud-Bereitstellungen oder sonstige Bereitstellungsmodelle außerhalb der von HAIZOP betriebenen Plattform sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 5 Nutzerkonten, Rollen und Organisation
(1) Die Plattformnutzung erfolgt über nutzerbezogene Konten innerhalb der in der Bestellübersicht bezeichneten Organisation des Kunden.
(2) Die verfügbaren Rollen, insbesondere Beobachter, Prüfer, Ingenieur und Administrator, sowie die jeweiligen Nutzerkontingente ergeben sich aus der Bestellübersicht und der Leistungsbeschreibung.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur berechtigte und fachlich geeignete Nutzer einzurichten, Nutzerkonten aktuell zu halten und Zugriffsrechte bei Wegfall des Bedarfs oder der Berechtigung, insbesondere bei Beendigung des Beschäftigungs-, Dienst-, Beratungs- oder sonstigen Berechtigungsverhältnisses, unverzüglich zu entziehen.
(4) Der Kunde hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und HAIZOP unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung bestehen.
(5) Eine Weitergabe von Nutzerkonten, die gemeinsame Nutzung personenbezogener Konten oder die Nutzung außerhalb der vereinbarten Organisation ist nicht zulässig, soweit HAIZOP dem nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
(6) Soweit HAIZOP bestimmte Sicherheitsfunktionen wie Mehr-Faktor-Authentifizierung, rollenbasierte Berechtigungen oder Administrationsfunktionen bereitstellt oder verlangt, hat der Kunde diese nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und der Plattformkonfiguration ordnungsgemäß zu nutzen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) HAIZOP räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die HAIZOP-Plattform im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, vermieten, verleihen, öffentlich zugänglich machen, Dritten als eigenes technisches System bereitstellen, zurückentwickeln, dekompilieren oder sonst wie außerhalb des vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks verwerten, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
(3) Rechte an der Plattform, der Software, den Modellen, Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Workflows, Dokumentationen, Marken, Kennzeichen und sonstigen Arbeitsergebnissen von HAIZOP verbleiben bei HAIZOP oder den jeweiligen Rechteinhabern.
(4) Der Kunde erhält keine Rechte an Quellcode, Modellen, Systemarchitektur, Trainingsdaten, internen Konfigurationen oder sonstigen nicht ausdrücklich bereitgestellten Bestandteilen der Plattform.
(5) Bei einem Verstoß gegen die Regelungen dieses § 6 bleiben HAIZOP insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz sowie das Recht zur Sperrung oder Kündigung nach Maßgabe dieses Vertrags und der gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.
§ 7 Kundendaten, Kundeninhalte und Betriebsdaten
(1) Kundendaten sind alle vom Kunden oder seinen Nutzern in die Plattform eingebrachten Daten, Dokumente, Informationen, Eingaben, Prompts sowie die kundenspezifisch innerhalb der Plattform erzeugten Projekt-, Analyse- und Dokumentationsergebnisse, soweit diese nicht Rechte an der Plattform selbst betreffen. Kundendaten verbleiben im Verhältnis der Parteien beim Kunden.
(2) Der Kunde räumt HAIZOP das Recht ein, Kundendaten und Kundeninhalte zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und technisch zu nutzen, soweit dies zur Bereitstellung, zum Betrieb, zur Wartung, zur Sicherheit, zur Fehleranalyse, zur Unterstützung und zur vertragsgemäßen Nutzung der HAIZOP-Plattform erforderlich ist.
(3) HAIZOP darf technische Betriebs-, Telemetrie-, Sicherheits- und Nutzungsmetadaten verarbeiten, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Fehleranalyse, Missbrauchsverhinderung, Abrechnung, Nachweisführung, Produktstabilität oder vertragsgemäße Unterstützung erforderlich ist. Soweit möglich und angemessen, verarbeitet HAIZOP solche Daten pseudonymisiert, aggregiert oder ohne unmittelbaren Inhaltsbezug.
(4) Eine Nutzung von Kundendaten, Kundendokumenten, vertraulichen Kundeninhalten, Prompts oder Ausgaben zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Verbesserung von KI-Grundmodellen erfolgt nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.
(5) Der Kunde ist verantwortlich für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und fachliche Eignung der von ihm bereitgestellten Daten, Dokumente, Stoffdaten, Anlageninformationen, P&ID-Ausschnitte, Sicherheitsdatenblätter, Freitexte und sonstigen Inhalte.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt, um die von ihm eingebrachten Inhalte in der Plattform zu nutzen und durch HAIZOP im Rahmen dieses Vertrags verarbeiten zu lassen.
(7) HAIZOP ist nicht verpflichtet, Kundendaten oder Kundeninhalte auf fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder sicherheitstechnische Eignung zu prüfen.
§ 8 KI-gestützte Funktionen
(1) Die HAIZOP-Plattform kann KI-gestützte Funktionen enthalten, insbesondere zur Analyse von Kundendokumenten, zur Erkennung technischer Inhalte, zur Unterstützung von HAZOP-bezogenen Arbeitsabläufen und zur Erzeugung von Arbeitsvorschlägen.
(2) HAIZOP schuldet die vertragsgemäße technische Bereitstellung der vereinbarten KI-gestützten Funktionen. HAIZOP schuldet jedoch nicht die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, sicherheitstechnische Eignung, rechtliche Verwendbarkeit oder wirtschaftliche Zweckmäßigkeit einzelner KI-generierter Ergebnisse.
(3) KI-generierte Ergebnisse sind Arbeitsvorschläge. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor jeder fachlichen, sicherheitsrelevanten, betrieblichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Verwendung eigenverantwortlich durch qualifiziertes Personal zu prüfen, zu korrigieren und freizugeben.
(4) HAIZOP verwendet Kundendaten, Kundendokumente, Eingaben, Prompts, Ausgaben oder sonstige Kundeninhalte nicht zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Verbesserung von KI-Grundmodellen, sofern keine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung besteht.
(5) Ein bestimmtes, deterministisches oder reproduzierbares Ergebnis einzelner KI-Ausgaben wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(6) Einzelheiten zu eingesetzten KI-Diensten, Verarbeitungsregionen, Unterauftragnehmern, Speicherfristen, Protokollierung und Drittlandbezügen ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutz- und Sicherheitsanlage.
§ 9 Keine Sicherheitsfreigabe durch HAIZOP
(1) Der Kunde darf die Plattform nicht als autonomes Sicherheitsentscheidungssystem, nicht als sicherheitskritische Steuerungskomponente und nicht als Ersatz für gesetzlich, behördlich, betrieblich oder fachlich erforderliche Prüfungen, Freigaben oder Sachverständigenentscheidungen verwenden.
(2) HAIZOP ist nicht Betreiber der Anlagen des Kunden, keine Prüfstelle, keine Behörde, kein Sachverständiger und keine sicherheitstechnische Freigabeinstanz.
(3) Die Verantwortung für die Auswahl, Prüfung, Bewertung, Freigabe und Umsetzung von Maßnahmen, die auf Grundlage der Plattform vorbereitet oder dokumentiert werden, liegt beim Kunden.
(4) Die Plattform erkennt nicht zwingend sämtliche Gefahren, Abweichungen, Ursachen, Folgen, Schutzmaßnahmen, Dokumentationsmängel, Planungsfehler oder sonstigen Risiken.
§ 10 Pflichten des Kunden und angemessene Nutzung
(1) Der Kunde darf die Plattform nur im vereinbarten Umfang und für eigene interne Geschäftszwecke nutzen.
(2) Unzulässig sind insbesondere automatisierte Massenanfragen, automatisiertes Scraping, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Nutzung als technisches System für Dritte, Umgehung vereinbarter Nutzer-, Projekt-, Funktions- oder Kontingentgrenzen sowie Nutzungen, die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Plattform beeinträchtigen können.
(3) Der Kunde darf die Plattform nicht für rechtswidrige, diskriminierende, manipulative, sicherheitsgefährdende oder sonst missbräuchliche Zwecke verwenden.
(4) Soweit ein Paket keine harten Nutzungsgrenzen vorsieht, ist die Nutzung auf eine angemessene geschäftliche Nutzung innerhalb des vereinbarten Vertragszwecks beschränkt. Eine Nutzung ist insbesondere dann unangemessen, wenn sie nach Art, Umfang oder technischer Ausgestaltung geeignet ist, unverhältnismäßige Betriebs-, KI-, Speicher-, Analyse- oder Supportkosten zu verursachen oder die Plattform für andere Kunden zu beeinträchtigen.
(5) Bei erheblicher oder fortgesetzter unangemessener Nutzung darf HAIZOP den Kunden in Textform zur vertragsgemäßen Nutzung auffordern. Besteht die Nutzung fort oder drohen erhebliche Beeinträchtigungen der Plattform, anderer Kunden oder der Sicherheit, darf HAIZOP betroffene Funktionen vorübergehend beschränken oder sperren.
(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine zusätzliche Vergütung entsteht nur aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform.
§ 11 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Die Vergütung, Zahlungsweise, Abrechnungsperiode, Zusatzleistungen und etwaige Sonderkonditionen ergeben sich aus der Bestellübersicht. Die Bestellübersicht weist den vom Kunden für die jeweilige Bestellung tatsächlich zu zahlenden Gesamtbetrag aus.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(3) Soweit in der Bestellübersicht oder im elektronischen Bestellprozess nichts Abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, erfolgt die Zahlung über den von HAIZOP vorgesehenen Zahlungsdienstleister. Ein Anspruch auf Zahlung per Rechnung/Überweisung, PayPal oder sonstige abweichende Zahlungsarten besteht nicht.
(4) Die Vergütung wird zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig, soweit die Bestellübersicht oder der elektronische Bestellprozess nichts Abweichendes vorsieht.
(5) Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, darf HAIZOP nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung den Zugriff auf die Plattform ganz oder teilweise sperren, soweit der Verzug nicht nur unerheblich ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche zu.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus der Bestellübersicht.
(2) Ist in der Bestellübersicht keine abweichende Regelung getroffen, beginnt der Vertrag mit dem dort genannten Vertragsbeginn und läuft für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit.
(3) Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für HAIZOP insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erhebliche Vertragspflichten verletzt, die Plattform missbräuchlich nutzt, fällige Zahlungen nicht leistet oder Sicherheitsinteressen der Plattform, anderer Kunden oder von HAIZOP gefährdet.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform, soweit in der Bestellübersicht keine strengere Form vereinbart ist.
§ 13 Support, Betrieb und Verfügbarkeit
(1) HAIZOP betreibt die Plattform im Rahmen des vereinbarten Bereitstellungsmodells mit angemessenen technischen und organisatorischen Betriebsmaßnahmen.
(2) Support erfolgt über die in der Leistungsbeschreibung oder in der Bestellübersicht vorgesehenen Supportwege. Supportanfragen werden nach Art, Schwere, Nachvollziehbarkeit und betrieblichen Möglichkeiten bearbeitet.
(3) Ohne gesonderte Service-Level-Vereinbarung schuldet HAIZOP keine bestimmten Verfügbarkeitsquoten, Reaktionszeiten, Bearbeitungszeiten, Wiederherstellungszeiten, Wiederherstellungspunkte oder Servicegutschriften.
(4) Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Aktualisierungen, Fehlerbehebungen und technische Anpassungen können zu vorübergehenden Einschränkungen der Plattform führen. Planbare Wartungsarbeiten kündigt HAIZOP dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder über die Plattform an, soweit dies nach Art und Dringlichkeit der Maßnahme zumutbar ist.
(5) HAIZOP darf nicht planbare Wartungs-, Sicherheits- und Notfallmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung durchführen, wenn dies zur Sicherheit, Integrität, Stabilität, Wiederherstellung oder rechtmäßigen Bereitstellung der Plattform erforderlich ist.
(6) Der Kunde hat Supportanfragen so zu stellen, dass HAIZOP den Vorgang nachvollziehen kann, insbesondere mit Beschreibung des Problems, betroffener Funktion, Zeitpunkt, Nutzerrolle und verfügbaren Fehlermeldungen.
(7) Ein gesondertes Service-Level-Agreement gilt nur, wenn es in der Bestellübersicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.
§ 14 Mängelrechte
(1) HAIZOP wird Mängel der Plattform nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieses Vertrags beheben, soweit eine Abweichung von den vereinbarten technischen Leistungsmerkmalen vorliegt.
(2) Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil ein einzelnes KI-generiertes Ergebnis fachlich unrichtig, unvollständig, missverständlich oder für den konkreten Verwendungszweck des Kunden ungeeignet ist.
(3) Unberührt bleiben Mängel der technischen Plattformfunktion, insbesondere wiederholbare Funktionsstörungen, Ausfälle geschuldeter Funktionen oder Abweichungen von ausdrücklich vereinbarten technischen Leistungsmerkmalen.
(4) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form zu melden. HAIZOP ist Gelegenheit zur Untersuchung und Behebung zu geben.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Nutzung, nicht unterstützten Systemen, unrichtigen Kundendaten, Eingriffen des Kunden oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Zweckbestimmung beruht.
§ 15 Datenschutz, Informationssicherheit und Unterauftragnehmer
(1) Soweit HAIZOP personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Technische und organisatorische Maßnahmen, KI-gestützte Verarbeitung, Supportzugriffe, eingesetzte Unterauftragnehmer, Drittlandbezüge sowie Grundsätze zu Rückgabe, Export, Löschung und Sicherungskopien ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutz- und Sicherheitsanlage.
(3) Die Datenschutz- und Sicherheitsanlage enthält ausschließlich die zum Zeitpunkt ihrer Einbeziehung vertraglich geschuldeten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Nicht dort aufgeführte geplante, vorbereitete oder optionale Maßnahmen sind nicht Vertragsbestandteil.
(4) HAIZOP darf Unterauftragnehmer nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags einsetzen. HAIZOP bleibt gegenüber dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Haftungsregelungen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten eingesetzter Unterauftragnehmer verantwortlich.
(5) Eigenständig Verantwortliche, Zahlungsdienstleister, Kommunikationsdienste, gesetzlich eingebundene Stellen, Berater und kundenseitig aktivierte Integrationen werden nicht allein dadurch zu Unterauftragnehmern im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags, dass sie im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung Daten erhalten oder verarbeiten.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Sicherheitsinformationen, Preis- und Vertragsinformationen, Produktinformationen, nicht öffentlich bekannte Funktionsweisen, Roadmaps, Zugangsdaten sowie sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrer Art als vertraulich anzusehen sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur solchen Personen zugänglich machen, die diese zur Vertragsdurchführung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(5) Die Vertraulichkeitspflichten gelten für fünf Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse gelten sie so lange fort, wie die Information ein Geschäftsgeheimnis ist.
§ 17 Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Kundendaten, Kundendokumente und sonstige Kundeninhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig in der Plattform verarbeitet werden dürfen.
(2) Macht ein Dritter Ansprüche gegen HAIZOP geltend, die auf Kundendaten, Kundeninhalten, rechtswidrigen Weisungen, unzulässiger Nutzung oder einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen, stellt der Kunde HAIZOP von diesen Ansprüchen frei, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(3) Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. HAIZOP wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und keine Anerkenntnisse oder Vergleiche schließen, die den Kunden verpflichten, ohne ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln der Plattform bleiben unberührt.
§ 18 Feedback und Referenzen
(1) Der Kunde kann HAIZOP Feedback, Verbesserungsvorschläge oder sonstige Rückmeldungen zur Plattform übermitteln. HAIZOP darf solches Feedback unentgeltlich zur Pflege, Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform nutzen, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder geschützten Kundeninhalte offengelegt werden.
(2) Eine Nutzung von Namen, Firma, Logo, Projektbezeichnung, Zitaten oder sonstigen identifizierenden Angaben des Kunden zu Referenz-, Marketing- oder Vertriebszwecken bedarf einer gesonderten Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 19 Vertragsende, Export und Löschung
(1) Nach Vertragsende erhält der Kunde für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen eine technisch verfügbare Exportmöglichkeit für die in der Plattform noch vorhandenen Kundendaten, soweit keine abweichende Regelung in der Bestellübersicht vereinbart ist.
(2) Nach Ablauf des Exportfensters darf HAIZOP den Zugriff des Kunden deaktivieren und die aktiven Kundendaten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, der Datenschutz- und Sicherheitsanlage und des dokumentierten Löschprozesses in den Löschprozess aufnehmen.
(3) Aktive Kundendaten werden grundsätzlich innerhalb von 90 Kalendertagen nach Ablauf des Exportfensters gelöscht oder zur Löschung vorgesehen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Audit-, Sicherheits- oder Nachweispflichten, Zahlungs- oder Steuerunterlagen, offene Streitigkeiten, Legal-Hold-Gründe oder ausdrücklich vereinbarte längere Speicherfristen entgegenstehen.
(4) Soweit die Löschung einzelner Datenkategorien nicht automatisiert erfolgt oder aus technischen Gründen nur in festgelegten Löschläufen möglich ist, erfolgt die Löschung nach dem dokumentierten Löschprozess. Sicherungskopien werden nach den in der Datenschutz- und Sicherheitsanlage dokumentierten Zyklen gelöscht, überschrieben oder außer Betrieb genommen.
(5) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Nachweiszwecke bleiben unberührt.
(6) Der Kunde ist verantwortlich, rechtzeitig vor Ende des Exportfensters die von ihm benötigten Daten zu exportieren, soweit Exportfunktionen technisch verfügbar sind oder vereinbart wurden.
§ 20 Haftung
(1) HAIZOP haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HAIZOP nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) HAIZOP haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde KI-generierte Ergebnisse ungeprüft verwendet, fachliche Prüfungspflichten verletzt, unrichtige oder unvollständige Kundendaten bereitstellt oder die Plattform entgegen der vereinbarten Zweckbestimmung nutzt.
(5) Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung von HAIZOP bei leichter Fahrlässigkeit insgesamt auf die vom Kunden für die letzten zwölf Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis geschuldete Nettovergütung begrenzt, mindestens jedoch auf EUR 100.000,00 und höchstens auf EUR 500.000,00 für sämtliche in einem Vertragsjahr eintretenden Schadensfälle zusammen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.
(6) Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung von HAIZOP bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus Datenschutzverletzungen, Verletzungen von Vertraulichkeitspflichten, IT-Sicherheitsverletzungen oder Datenverlust abweichend von Absatz 5 auf insgesamt EUR 100.000,00 für sämtliche in einem Vertragsjahr eintretenden Schadensfälle zusammen begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.
(7) Eine weitergehende Haftung von HAIZOP ist ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Ausfälle wesentlicher Infrastrukturanbieter, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie sonstige vergleichbare Ereignisse gehören.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und bemüht sich, die Auswirkungen angemessen zu begrenzen.
§ 22 Änderungen dieser SaaS-Vertragsbedingungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart ist.
(2) HAIZOP kann diese SaaS-Vertragsbedingungen für künftige Bestellungen, Verlängerungen oder Zusatzleistungen aktualisieren. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten aktualisierte Fassungen nur, wenn sie wirksam einbezogen werden oder eine Änderung nach diesem Vertrag zulässig ist.
(3) Änderungen an Leistungen, Unterauftragnehmern, technischen und organisatorischen Maßnahmen oder personenbezogener Datenverarbeitung richten sich zusätzlich nach den jeweils einschlägigen Regelungen dieses Vertrags, des Auftragsverarbeitungsvertrags und der Datenschutz- und Sicherheitsanlage.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Die Parteien werden eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.
Anlagen
(1) Jeweilige Bestellübersicht oder Demo-Aktivierungsübersicht in der im Abschlussprozess einbezogenen Fassung.
(2) Leistungsbeschreibung, Version v0.9, Stand 30. Juni 2026.
(3) Auftragsverarbeitungsvertrag, Version v0.8, Stand 29. Juni 2026.
(4) Datenschutz- und Sicherheitsanlage, Version v1.3, Stand 29. Juni 2026.
(5) Pilot- oder Testbedingungen nur, soweit in der Bestellübersicht ausdrücklich einbezogen.
(6) Service-Level-Agreement nur, soweit in der Bestellübersicht ausdrücklich einbezogen und gesondert vergütet.
Unterschriften
Soweit diese SaaS-Vertragsbedingungen im Rahmen einer unterzeichneten Bestellübersicht einbezogen werden, genügt die Unterzeichnung der Bestellübersicht. Eine gesonderte Unterzeichnung dieser SaaS-Vertragsbedingungen ist nicht erforderlich, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.